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   OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15 (https://dejure.org/2015,69796)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 (https://dejure.org/2015,69796)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 (https://dejure.org/2015,69796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Windenergieanlage; Geltendmachung der Verletzung immissionsschutzrechtlicher Schutzpflichten in Gestalt einer optisch bedrängenden Wirkung; Heranziehung des Abstands zwischen Windkraftanlage und Wohnhaus als "Orientierungswert" für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachbarklage gegen die Errichtung einer Windenergieanlage; Geltendmachung der Verletzung immissionsschutzrechtlicher Schutzpflichten in Gestalt einer optisch bedrängenden Wirkung; Heranziehung des Abstands zwischen Windkraftanlage und Wohnhaus als "Orientierungswert" für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 7/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Zudem standen dem Antragsgegner ausweislich der Verfahrensakte als - zusätzliche - Erkenntnisquellen der Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein und ein Auszug aus dem Umweltbericht zur zwischenzeitlich durch Urteile des Senats vom 20. Januar 2015 (u.a. - 1 KN 7/13 -, juris) für unwirksam erklärten Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, hier: Windeignungsfläche Nr. 301, zur Verfügung.

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 20. Januar 2015 die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt (u.a. 1 KN 7/13, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 8 B 356/14

    Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen als vorprüfungsfähige Windfarm

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Auch die Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 23.07.2014 - 8 B 356/14 -) führe zu keinem anderen Ergebnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Soweit das OVG Münster (Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, juris) - hiervon abweichend - die Ansicht vertritt, die Verfahrensvorschriften der UVP-Richtlinie seien "bei unionskonformer Auslegung Schutznormen im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO" für Individualkläger, wird die Klagebefugnis an die weitere Voraussetzung geknüpft, dass die Entscheidung den Individualkläger in seinen Belangen berührt, was "grundsätzlich durch einen räumlichen Bezug zum Wirkungsbereich der Immissionen bestimmt sei" (OVG Münster, Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 959/10 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Die Vorprüfung hat eine verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt, mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011- 9 A 31/10 -, juris, unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris, m.w.N.), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15

    Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Angesichts des Umstandes, dass die Eigentümer von Wohngebäuden im Außenbereich stets damit rechnen müssen, dass sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft privilegierte Nutzungen ansiedeln, die z.B. in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig wären, können für eine Wohnnutzung im Außenbereich allenfalls die Schutzmaßstäbe in Anspruch genommen werden, die auch für andere gemischt nutzbare Bereiche einschlägig sind, mithin die für Kern-, Dorf- und Mischgebiete gelten (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 31.07.2015 - 1 MB 14/15 - m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Beschluss auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28.10.2014 - 1 MB 5/13 -, juris), der zufolge sich ein Einzelner nicht unabhängig von der Betroffenheit in eigenen Rechten auf den Verfahrensfehler einer rechtswidrig unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung oder fehlerhaften UVP-Vorprüfung berufen kann.
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Die Vorprüfung hat eine verfahrenslenkende Funktion und ist deshalb in ihrer Prüftiefe auf eine überschlägige Vorausschau beschränkt, mit der Folge, dass sich die gerichtliche Überprüfung der Vorprüfung nach § 3a Satz 4 UVPG auf eine Plausibilitätskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 20.12.2011- 9 A 31/10 -, juris, unter Hinweis auf BR-Drucks. 551/06, S. 43; BayVGH, Beschluss vom 19.08.2015 - 22 ZB 15.457 -, juris, m.w.N.), also darauf, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG durchgeführt worden und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist, insbesondere die Behörde den Rechtsbegriff der Erheblichkeit nachteiliger Umweltauswirkungen zutreffend ausgelegt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1/13 -, juris).
  • BVerwG, 30.10.1963 - V C 219.62

    Kann gegen einen Schwerbeschädigtenausweis mit der Behauptung geklagt werden, der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Die behauptete Verletzung immissionsschutzrechtlicher Schutzpflichten erscheint angesichts der Belegenheit des genehmigten Anlagenstandortes in einem Abstand von 605 m zum Wohnhaus der Antragstellerin (...) - ca. 470 m von der Anlage entfernt befindet sich nach Aktenlage nicht das Grundstück der Antragstellerin, sondern das Grundstück ... - keineswegs "offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich" (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1963 - V C 219.62 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2014 - 1 MB 32/14

    Nachbarrecht auf exakte Einmessung einer baulichen Anlage; Schutz der Wohnnutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, verneint der Senat regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung (vgl. nur Beschlüsse vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 - und vom 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 1 MB 39/14

    Schutz von Wohnnutzung im Außenbereich vor Lärmimmissionen durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2015 - 1 MB 22/15
    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, verneint der Senat regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung (vgl. nur Beschlüsse vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 - und vom 26.01.2015 - 1 MB 39/14 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2021 - 1 A 10858/20

    Klage gegen Windenergieanlagen bei Metzenhausen erfolglos: Anwohner kann sich

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (vgl. etwa OVG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2022 - 5 MR 2/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen;

    Soweit der Abstand zur Wohnbebauung mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe beträgt, ist ein eine optisch bedrängende Wirkung jedoch regelmäßig zu verneinen (OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Eine solche Nebenbestimmung reicht aus, um die Einhaltung der Richtwerte gemäß der LAI-Schattenwurf-Hinweise zu gewährleisten (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 5 MB 11/20 -, juris Rn. 30; ebenso der 1. Senat des OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8).

  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose;

    Jedenfalls sind bei Einhaltung der festgelegten maximalen Beschattungsdauer erhebliche Nachteile oder Belästigungen der Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht zu befürchten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 53; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 31. März 2021 - 1 A 10858/20 -, juris Rn. 190; OVG NRW, Urt. v. 22. November - 8 A 973/15 -, juris Rn. 226; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Mai - OVG 11 N 54.17 -, juris Rn. 10; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 227).
  • VG Stuttgart, 15.03.2022 - 11 K 14594/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegenüber einer vom Nachbarn betriebenen

    Die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) herausgegebenen "Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windkraftanlagen, Stand 23.01.2020" (WKA-Schattenwurfhinweise) entfalten im gerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "erhebliche Belästigungen" i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG (entgegen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.06.2018 - 10 S 186/18 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5.10.2015 - 1 MB 22/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2021 - 1 A 10858/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.05.2021 - OVG 11 N 54.17 -, juris; vorsichtiger OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.11.2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 226).

    Die WKA-Schattenwurfhinweise können daher nicht wie eine Fachkonvention, die den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand widerspiegelt, von den Gerichten ihren Entscheidungen zugrunde gelegt werden (in diese Richtung aber VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 19.06.2018 - 10 S 186/18 -, juris; OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschl. v. 5.10.2015 - 1 MB 22/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 31.03.2021 - 1 A 10858/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.05.2021 - OVG 11 N 54.17 -, juris; vorsichtiger OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22.11.2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 226).

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2023 - 12 LB 55/21

    Nachbarklage einer Denkmaleigentümerin gegen die immissionsschutzrechtliche

    Diese - unter Nr. 3.5.1.4 auch in den niedersächsischen Windenergieerlass übernommenen - Vorgaben sind nach der Rechtsprechung ausreichend, um insoweit schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen (vgl. schon Senatsbeschl. v. 17.9.2007 - 12 ME 38/07 -, juris, Rn. 15, sowie aus neuerer Zeit etwa: OVG SH, Beschl. v. 5.10.2015 - 1 MB 22/15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 28.08.2023 - 1 B 47/23

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Wohngebäude; Schattenwurf; Beschattungsdauer;

    Bei Einhaltung einer solchermaßen festgelegten maximalen Beschattungsdauer sind erhebliche Nachteile oder Belästigungen der Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht zu befürchten (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2023 - 1 B 309/22 -, juris Rn. 64; VGH BW, Beschl. v. 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 53; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 31. März - 1 A 10858/20 -, juris Rn. 190; OVG NRW, Urt. v. 22. November 2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 226; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Mai 2021 - OVG 11 N 54.17 -, juris Rn. 10; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 227).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 52/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 -, Juris Rn. 8).

    Soweit dieser Abstand - wie hier - mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, wird regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung verneint (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 -, Juris Rn. 5 und vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 -, Juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Jedenfalls sind bei Einhaltung der festgelegten maximalen Beschattungsdauer erhebliche Nachteile oder Belästigungen der Nachbarschaft i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG nicht zu befürchten (vgl. VGH BW, Beschl. v. 6. Juli 2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 53; OVG Schl.-H., Beschl. v. 5. Oktober 2015 - 1 MB 22/15 -, juris Rn. 8; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 31. März 2021 - 1 A 10858/20 -, juris Rn. 190; OVG NRW, Urt. v. 22. November 2021 - 8 A 973/15 -, juris Rn. 226; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25. Mai 2021 - OVG 11 N 54.17 -, juris Rn. 10; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 3. Aufl. 2019, Rn. 227).
  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 6 B 51/19

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Dies ist nach der Rechtsprechung ausreichend, um die Einhaltung der Richtwerte zu gewährleisten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 -, Juris Rn. 8).

    Soweit dieser Abstand mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe (Nabenhöhe zuzüglich Rotorradius) beträgt, wird regelmäßig eine optisch bedrängende Wirkung verneint (vgl. OVG Schleswig, Beschlüsse vom 05.10.2015 - 1 MB 22/15 -, Juris Rn. 5 und vom 22.09.2014 - 1 MB 32/14 -, Juris Rn. 14).

  • VG Schleswig, 26.01.2017 - 6 A 192/15

    Genehmigung für Windenergieanlage

    Die Kammer kann die Vorprüfung aufgrund ihrer verfahrenslenkenden Funktion lediglich einer eingeschränkten Kontrolle unterziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011, Az.: 9 A 31/10, juris Rn. 24; OVG Schleswig, Beschluss vom 05.10.2015, Az.: 1 MB 22/15).
  • OVG Sachsen, 25.08.2023 - 1 B 48/23

    Windfarm; Nachbarantrag; Beschattungsdauer; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2020 - 5 MB 11/20

    Kein funktionaler Zusammenhang bei entfernt liegenden Windenergieanlagen

  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 29/20

    Immissionsschutzrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22

    Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf;

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2020 - 5 MB 10/20

    Begründen einer Windfarm durch ein Überschneiden der Einwirkungsbereiche i.R.d.

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 49/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 45/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung für Windkraftanlage

  • VG Schleswig, 14.09.2020 - 6 B 25/20

    Immissionsschutzrecht

  • VG Schleswig, 23.02.2022 - 6 B 47/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Änderungsgenehmigung

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